|
|
![]() |
|
|
|
||
| Michael
Wening über Krailing Keine bildliche Darstellung Ein echter ing-Ort Erstmalige Nennung Schweigen bis ins 15. Jahrhundert Im Besitz der Ecker Die Leublfinger Die Satzenhofer Im Besitz der Schönbrunner |
Geschlossene
Hofmark Patrimonialgericht in Krailing Bildung der politischen Gemeinde Im Besitz der Schlossbauern Die Kirche in Krailing Die Schule in Krailing Der Schönbrunn´sche Verk. Vertr. Aus anderen Urkunden |
|
|
Die älteste Beschreibung der Hofmark Krailing ist in dem Buch: "Historio-topographische Description, das ist: Beschreibung des Kurfürsten- und Herzogthums Ober- und Niedern Bayerns" von Michael Wening aus dem Jahre 1726 enthalten, und zwar im "Vierten Theil: Das Rent-Ambt Straubing". Es heißt dort: "Kreiling. Eine Hofmarch / sambt einem Sütz / stehet dermal vnder dem von Schönbrunnischen Geschlecht / auß welchem der Innhaber Isaac Heinrich von Schönbrunn / x bewohnt sie selbst nicht, sondern hat seinen Auffenthalt / und Hauß / Würthschafft zu Miltach / eine Stundt darvon. Ligt in der Regierung / und Renntambt Straubing, Landgericht Under / Viechtach / mit lauter Bergen vmgeben / hat auch zimlich vil Gehülz vmbher vnd neben sich einer Seyts auff eine Stundt weit Under / Viechtach / anderer Seyts etwas weiters Kötzting. Den Hofmarchs Sütz / oder Herrschaffts Wohnung / so von alters wegen ganz darnider gangen / hat man von neuem widerummb erbauet / welches doch nur zum erklecklichen Underkommen geschehen. Darbey seynd zwölff geringe Underthanen / darunter ein Würth / vnd Schmidt. Der jetzige Hofmarkbesitzer hat dises Gut von Herrn von Satzenhofen Gerichtlich übernommen / vnd dieser von Herrn von Leiblfing erkaufft / ferner weißt man von keiner mehrern Herkunfft. Diese Gegend hat einen wenigen Traydtbau / vnd Vichzügel zur nothdürfftigen Underhaltung. Was andere vmbligende Orth im vergangenen Kriegs-Läuffen ausgestanden / hat auch diese Hofmarch betroffen / ist doch widerumb / so vil es biß anhero möglich gewesen / erbauet und bemayert worden. Sie ist nur mit einer Kilialkirchen versehen / bey denen Heiligen Aposteln Petro vnd Paulo genannt / welche auch dises Gotteshaus Heilige Patronen seynd / selbiges ist Bauffälligkeit wegen erst neulich wiederumb aufferbauet / vnd vmb die Helffte erweitert worden. Die Fruchtbarkeit wäre zwar mittelmäßig / aber die Gegend ist denen Ungewittern sehr vnderworffen." Im Gegensatz zu anderen Burgen und Schlössern erscheint bei Wening keine bildliche Darstellung des Schlosses Krailing. Ein Zeichen, dass es zu dieser Zeit ziemlich unbedeutend war. Auch sonst findet sich nirgends eine Darstellung des Schlosses. In der Kirche von Krailing ist ein Votivbild beim rechten Seitenaltar an die Wand gemalt, auf dem ein Schloss abgebildet ist. Es wäre möglich, dass dies eine Nachbildung des Krailinger Schlosses darstellen soll. Dagegen würde allerdings sprechen, dass dieses Schloss an einem steilen Abhang abgebildet ist, was beim Krailinger Schloss nicht der Fall war. Es stand am Fuße einer leichten Anhöhe. Der Text des Votivbildes lautet: "Durch die für bith des Heiligen Wendelin bey dem Göttlichen Kindh Jesu Heil in allen Viech-Krankheiten geholfen". Im Jahre 1763 ist das Schloss folgendermaßen beschrieben: "unterher gemauert, oben mit Holz gezimmert". - Die Schönbrunner verkauften 1794 das durch Kriege schwer beschädigte kleine Schlossgebäude samt der zugehörigen Ökonomie, einen ganzen Hof ausmachend. Der Käufer brach es später ab und erbaute aus den Steinen ein Bauernhaus. Über den Ursprung des Namens Krailing schreibt Studienrat Willibald Schmid in der Abhandlung: "Die Ortsnamen des Bezirksamtes Viechtach" im Jahresbericht des historischen Vereins für Straubing und Umgebung, Jahrgang 1934, Seite 54: "Krailing (G. Ruhmannsdorf), um 1300 datz Chraelinng, 16. Jhdt. Kräling. Echter ing-Ort, gebildet mit den Personennamen Cralilo, Crailo? Ein alter Edelsitz", Penzkofer schließt sich dieser Auffassung an, wenn er feststellt: "Die einzigen Siedlungen auf -ing, die um 1300 mit dieser Endung festgestellt werden können, sind Neidling, Chrobraving (jetzt Klobighof) und Krailing. Lediglich für den letztgenannten Ort wird angenommen, dass sich dort zur Zeit der Agilolfinger ein gewisser Crailo mit seiner Familie niedergelassen hat und deshalb diese Siedlung als echter ing-Ort zu betrachten sei. Wenn sich auch diese Annahme nicht urkundlich mehr beweisen lässt, so deutet die Lage dieser Siedlung und von Klobighof an der Grenze zur Mark Cham und zum späteren Landgericht Kötzting, wo echte ing-Orte vor allem im westlichen Teil des Landkreises nachweisbar sind (z.B. Kötzting) zumindest die Wahrscheinlichkeit einer Richtigkeit dieser Vermutung an. Über die erste Nennung des Ortes berichtet Penzkoger: "In den Quellen taucht der Ort erstmals im Herzogurbar von 1310 mit der Angabe, die Vogtei Chraeling hatte des Grubauers Sohn inne, auf. Trellinger gibt den genauen Wortlaut wieder: "Datz Chraeuling di vogtei hat inn des Grubers sun". - Penzkofer dann weiter: "Wie aus dem Apendix I hervorgeht, war sie vom bayr. Herzog an diesen verpfändet worden. Allerdings wird nicht ersichtlich, welche Rechte sich damit verbanden. Der Niederadel und der Landesherr treten also im 13. Jahrhundert als Grundherr auf. Die Wittelsbacher hatten die Vogtei zu Chräuling (Krailing) inne". Schweigen bis ins 15. Jahrhundert Uber die Geschichte des Ortes im 14. Jahrhundert erteilen die Urkunden nach Penzkofer überhaupt keine Auskunft. Erst für das 15. Jahrhundert beginnt sich das Dunkel etwas zu lichten. Am 22. August 1456 wird Peter Schalichel (Schälchl) zu Krau(e)ling als Gerichtsbesitzer genannt. Mit ihm erscheint der erste Vertreter eines Geschlechts, das in den nächsten Jahrzehnten den Ort schließlich auch als Hofmark besaß. Das Steuereinnahmeverzeichnis des Landgerichts Viechtach von 1468 erwähnte: "Die Schachl arme Leut". Damit ist indirekt die Hofmarksgerichtsbarkeit angedeutet, die um diese Zeit bereits bestanden haben muss, denn um 1490 erscheint ein Christoph Schachl zu Krailing erstmals in der bayerischen Landschaft. Zehn Jahre später wird Krailing ausdrücklich Hofmark genannt. Bei dieser ersten Nennung als Hofmark aus dem Jahre 1500 war der oben genannte Christoph Schachl Besitzer. Während er sie noch 1506 innehatte, erscheinen Hofmark und Sitz Krailing von 1514 bis 1525 in der Hand seiner Erben, 1514 stellt Philipp Schachl als Vormund der Kinder seines Bruders Christoph als Vertreter des Adelsstandes einen Freibrief aus. Kurz darauf muss die Hofmark an Wolfgang Freindorfer übergegangen sein, der erstmals 1529 in der Landtafel des Vitztums und Rentamtes Straubing erwähnt wird auch in den folgenden Jahren als Inhaber der Hofmark eingetragen ist. Seit 1558 wird in Krailing das Schloss im Eigentum des jeweiligen Hofmarksbesitzers erwähnt. Von Wolfgang Freindorfer kam die Hofmark in die Hand der Familie Ecker, die sie bis 1598 besaß. Bei den Eckern dürfte es sich nicht um die Ecker von Egg handeln, sondern um die Ecker von Lichteneck, von denen im Bayerischen Stammenbuch von Wigileus Hund zu lesen ist: "Schreiben sich zu Lichteneck, ein alt schoen Burckstall, ligt zwischen Marhelhausen und Gaenkhofen, ist jetzt gar öd". Rüger Ecker erscheint als Hofmarksherr erstmals 1549 in der Landtafel. 1554 musterte er aus seinen Untertanen einen Büchsenschützen und stellte dazu ein Pferd. 1558 befand sich in der "Hoffmarch Kreuling" ein Edelmannsitz, "darin Rüger Eckher haust", sonst "kein ander Sitz oder Schloss". Nach Rüger Eckhers Tod ging die Hofmark an seinen Sohn Sixt über, der in den Urkunden 1567 und 1573 als Inhaber erwähnt wird, sodann an dessen Kinder Abraham, Ludwig, Elisabeth und Margarethe, bis schließlich am 28. März 1588 August Ecker die Anteile seiner Brüder und Schwestern käuflich erwarb und fortan alleiniger Besitzer der Hofmark Krailing war. Sie gehörte ihm bis 1598. Am 2. März 1598 verkaufte Augustin seine ganze Hofmark Krailing mit allem Zubehör (einschließlich anderer Güter) an Hartwig Leiblfing. Die Leiblfinger waren ein reichbegütertes Geschlecht aus der Gegend von Straubing. Bis 1676 blieb Krailing in der Hand der Leiblfinger (Leublfinger); die die Edelmannsfreiheit besaßen und 1605 das Freiherrendiplom erhielten. Zunächst erscheint Hartwig von Leublfing, wobei Penzkofer die Jahreszahlen 1598 bis 1615 anführt. Aus einem Epitaph, der sich in der Filialkirche Krailing befindet, geht aber hervor, dass Hartwig vin Leublfing bereits 1613 gestorben ist, Der Text lautet: "Anno 1613 ist allhier in Gott entschlafen und begraben, der wohledel geborene Herr, Herr Hartwig von Leublfing zum Hauzenstein und Chreiling, gemeiner lobl. Landschaft in Bayern verordneter Rittersteyrer Rentambts Straubing, dann dessen Erste Gemahlin Frau Helena von Leublfing, geborene Kemeterin off Aich, wie nach deren Absterben die zur anderen Ehe genommene Wohledelgeborene Frau Maria Magdalena von Leublfing geborene Yettingerin (Uttinger D.V.) zu Lamereck und denen der Allgietige Gott die frelich Auferstehung verleihen wolle. Amen". Am Fuße des Epitaphs befinden sich zwei Wappen, über die das Bayerische Hauptstaatsarchiv München mitteilte: " Bei den Wappen auf dem Epitaph in Krailing handelt es sich um die Wappen der Familie von Leublfing (links) und der Familie Uttingen (rechts). Die Familie von Leublfing führte in der damaligen Zeit ein Wappen mit folgender Beschreibung: dreimal geteilt mit Rot und Silber. Es kommen aber auch Wappen mit umgekehrter Farbfolge vor. Die Helmdecken sind silbern und rot, der Bracke auf dem Helm ist weiß. Nach Hupp führten die Uttinger im silbernen Schild drei aus einem schwarzen Dreiberg wachsende schwarze Rohrkolben. Dieselbe Quelle gibt aber auch den Dreiberg in grüner und die Rohrkolben in natürlicher Farbe an. Helmdecken und Helmzier richten sich nach den Farben der Wappen". Hartwig von Leublfing war auch im Verzeichnis der Landsassen vom Adel im Landgericht Viechtach 1559 aufgeführt als Inhaber der Hofmark und des Sitzes "Khräling", über die er die hofmarktliche Jurisdiktion besaß und die 1606 "mit denselben umliegenden Grund und Boden beschlossen, sonst aber an landgerichtlichen Grund anstoßend" beschrieben wird. Um diese Zeit war mit der Hofmark Krailing auch schon eine Braugerechtigkeit verbunden. Ein Sohn Hartwigs war mehrere Jahre Schlosspfleger in Neukirchen und in Kötzting (Zimmermann). Nach dem Tod Hartwigs fiel die Hofmark zuerst an Frau Magdalena von Leublfing, die urkundlich als Besitzerin von 1615, wo sie erstmals in die Altbayerische Landschaft eingetragen ist, bis 1652 nachweisbar ist und schließlich seinem Sohn Johann Wilhelm zu. Johann Wilhelm von Leublfing verkaufte 1667, nach den Wirren des Schwedenkrieges, die "Hofmark Krälling mit allen rechtlichen Inn- und Zubehör", außer den einschichtigen Untertanen (ein Hof zu Anger, je ein Lehen in Schwarzendorf, Dumpf und Viechtafell) an Johann Sigmund von Satzenhoven. In einem hinterlassenen Brief des Johann Wilhelm von Leublfing hieß es "dies Waldgütel Krälling sed (sei) verarmt und vom Schwed verbrannt". (Zimmermann) Johann Sigmund von Satzenhoven wird auch 1671 und 1677 urkundlich als Besitzer die Edelmannsfreiheit zugestanden. 1684 ist sein Sohn Johann Christoph Satzenhover Inhaber. Von den Leublfingern und Satzenhovern ist in Hunds "Stammenbuch" in den "Thurnier-Trym" angegeben: "Und auch die von Leublfing / was man je anfing / Das zum Ritterspiel gehört / Daran sei sie unbethört." - "Satzenhoven haben große Pauß / Wo man den Thurnier schreibt aus." Die Leublfinger hatten nach Hund verschiedene Hofämter inne, die Satzenhovener "ein Thurniergeschlecht vom Walde" waren Cammerer zu Regensburg. Von beiden Geschlechtern meint Hund: "Man will sagen wie das Leublfing und Satzenhoven eines Geschlechtes und Herkommens sollen sein, was gibt ihr beyden Wappen, Schild und Helm gut anzeigen". Johann Christoph Satzenhoven verkaufte (nach Zimmermann 1696) die Hofmark Khrälling an Isaac Heinrich von Schönbrunn, dem bereits die Hofmark Miltach gehörte. Das Geschlecht stammte von Dachau/Obb. Isaac hatte eine Tochter der Familie Schönbrunn geheiratet, so saß sowohl auf Schloß Chameregg als auch auf Schloß Miltach. In dieser Familie sollte die Hofmark fortan bis zur Auflösung bleiben. Zunächst war sie in der Hand von Isaac Heinrich von Schönbrunn, dann in der von Johann Franz Josef Freiherr von Schönbrunn, der 1762 erstmals als ihr Inhaber in die bayerische Landschaft eingetragen ist. Nach dessen Tod kam sie von 1742 bis 1761 an Johann Wenzeslaus Freiherr von Schönbrunn. Ihm folgte bis 1817 Wenzeslaus Freiherr von Schönbrunn. Da Wenzeslaus öfter von der Hofmakr abwesend war, hatte er einen Verwalter mit der Führung der Geschäfte betraut. Der letzte Besitzer der Hofmark bis zur Auflösung im Jahre 1834 hieß Johann Nepomuk Freiherr von Schönbrunn. Ein Gedenkstein in der Kirche zu Miltach und eine Grabstätte im Karmelitenkloster Straubing erinnern die Nachwelt an das reichbegüterte Freiherrngeschlecht von Schönbrunn (Zimmermann). - Durch die vielerlei Dienste zu sehr in Anspruch genommen, verkaufte Wenzeslaus am 26- Juni 1794 das Schloß an eine bei ihm in Scharwerk arbeitende Familie, "die es aus finanziellen Gründen nicht halten konnte", meint Zimmermann. (Den Wortlaut des Kaufvertrages und die weiteren Besitzer bringen wir später.) Die Hofmark Krailing war nach Penzkofer eine geschlossene Hofmark, was bedeutet, dass der jeweilige Hofmarksherr die Gerichtsbarkeit über sämtliche Inwohner hatte, während in den sogenannten "offenen Hofmarken" der Hofmarksherr die Gerichtsbarkeit nur über die eigenen Grundholden ausübte. Im weiteren Verlauf der Geschichte der Hofmark Krailing können wir uns auf Penzkofer beziehen. Danach übten die Inhaber der seit 1500 genannten allodialen Hofmark Krailing die niedere Gerichtsbarkeit aus. Seit dem 60. Freiheitsbrief besaßen sie auch die Hofmarksgerichtsbarkeit, d.h. die Straf- und Zivilgerichtsbarkeit, außer über Blut, sowie Erb und Eigen, die Polizeigewalt, das Musterungsrecht u.a. Den Leiblfingern und den nachfolgenden Besitzern wurde darüber hinaus die Edelmannsfreiheit gewährt. Als im Jahre 1629 die Grundholden die einschichtigen Güter zu Anger, Dumpf, Schwarzendorf und Viechtafell gegen ihre Herrin Magdalena von Leublfing wegen Scharwerk klagten, erhielt die Beklagte die Bestätigung, dass nicht nur sie, sondern auch die vorhergehenden Inhaber der Hofmark Krailing über die erwähnten einschichtigen Güter allzeit die Niedergerichtsbarkeit, Jurisdiction samt aller "Potmäßigkeit" und Scharwerk gehabt haben. Zum Güterbestand der Hofmark Krailing gehörten von Anfang an alle Anwesen des gleichnamigen Ortes. Ihre Zahl blieb im 17. und 18. Jahrhundert gleich. Im Jahre 1774 zählten neben dem im Eigentum des Hofmarksinhabers befindlichen Schloß 13 je 1/8 Anwesen. Das sind übrigens alle Güter, die 1752/60 und in der Folgezeit gerichts- und grundbar zur Hofmark Krailing gehörten. Während 1558 die Hofmark noch keine einschichtigen Anwesen aufwies, wurde 1606 je ein Hof in Anger, Dumpf, Viechtafell und ein Lehen in Schwarzendorf, die seit 1598 von Augustin Ecker an Hartwig von Leublfing mitverkauft wurden, als "Pertinantia" dazu "gebraucht und gezogen". In den Jahren 1639 und 1644 sind die genannten vier Anwesen ausdrücklich als einschichtige Güter der Hofmark Krailing erwähnt. Im Jahre 1667 verkaufte jedoch Johann Wilhelm von Leublfing seine Hofmark an Johann Sigmund von Satzenhoven ohne die einschichtigen Untertanen. Daher umfasste sie seit dieser Zeit nur noch die Anwesen von Krailing (mit Aurieden). Seine drei einschichtigen Güter zu Dumpf, Anger und Schwarzendorf veräußerte der Leiblfinger an Herrn von Pelkoven, Besitzer der Hofmark Stachesried (Kötzting). Später gingen sie an die Hofmark Lichteneck (Kötzting) über. Sein einschichtiges Gut zu Viechtafell verkaufte er an Hofmark Altrandsberg (Kötzting). Da der Genannte aber der Edelmannsfreiheit nicht fähig war, wurde 1669 das erwähnte einschichtige Gut mit der Niedergerichtsbarkeit und dem Scharwerk vom Gericht Viechtach "gezogen". Im Jahre 1672 verkaufte es dann der neue Besitzer der Hofmark Altrandsberg, Hans Wolf von Leoprechting an Baron von Nothaft, der die Hofmark Lichteneck besaß. Von 1752 bis 1760 gehörten alle vier ehemaligen Krailing´schen Anwesen zu Anger, Dumpf, Schwarzendorf und Viechtafell zur Hofmark Lichteneck. Zu dieser Zeit besaß die geschlossene Hofmark Krailling, zu der damals also keine einschichtigen Untertanen mehr gehörten, 13 gerichts- und grundbare Güter (drei 1/6, vier 1/8 und sechs 1/12), die alle im Erbrecht verliehen wurden. Diese Zahl der Anwesen stimmt mit der im Kataster vom Jahre 1808 überein, doch hatten sich die Hofgräben verändert (acht 1/8, fünf 1/16).
Am 23. Dezember 1819 gab Freiherr von Leoprechting als Vormund der Kinder des 1817 verstorbenen Wenzeslaus von Schönbrunn bei der Regierung des Unter-Donau-Kreises in Passau die Erklärung ab, auf den Gutsbezirken Krailing, Miltach und Heitzelsberg Patrimonialgerichte II. Klasse errichten zu wollen. Als gemeinsamer Amtssitz wurde Miltach, als Patrimonialrichter der in Eschlkam wohnhafte Kaspar Schifferl, bisheriger Gerichtshalter des Wenzeslaus von Schönbrunn, vorgeschlagen. Die Kreisregierung unterstützte in einem Bericht vom 9. März 1820 den Antrag. Drei Wochen später erteilte das Staatsministerium des Inneren mit Rescript vom 31. März 1820 die Genehmigung zur "Errichtung des Patrimonialgerichtes II. Klasse auf jedem der drei Güter Miltach, Heitzelsberg und Krailing". Das Patrimonialgericht II. Klasse Krailing zählte in den Orten Krailing und Aurieden 15 Gerichts- und Grundholden, wohin sich der Gerichtshalter Kaspar Schifferl alle 14 Tage zur Abhaltung eines Gerichtstages begab. Der Gutsherr übte die Polizeiverwaltung über die patrimonialgerichtliche Gemeinde Krailing aus. Die Unklarheit, wer nun aber wirklich der Gutsherr sei, beherrschte in den folgenden Jahren die Geschichte des Patrimonialgerichtes. Nach dem am 14. Juni 1817 eingetretenen Tod des Wenzeslaus Freiherr von Schönbrunn war über sein Vermögen ein Konkursverfahren eingeleitet worden. Er hinterließ seinen Kindern und Gläubigern die drei Güter Miltach, Heitzelsberg und Krailing. Schon in dem Schreiben vom 23. Dezember 1819 machte die Vormundschaft die Kreisregierung darauf aufmerksam, dass der älteste Sohn Johann Nepomuk Freiherr von Schönbrunn die genannten Hofmarken zwar geerbt, den Besitz aber wegen einer Streitsache noch nicht angenommen habe. Durch Vertrag vom 18. April 1820 sind dann den Gläubigern Krailing und Heitzelsberg, jedoch nicht Miltach, mit allen Zugehörigen als unbestrittenes Eigentum abgetreten worden. Zwar hat 1822 die Kreditorenschaft mit Joh. Nepomuk von Schönbrunn das Übereinkommen getroffen, dass ihm die angeführten Güter wieder "gegen die Summe von 21 000 fl eigenthum zugehören" sollten, sie behilt sich aber das Eigentum und die von der Ausübung der Jurisdiction fließenden Gefälle so lange vor, bis der Kaufschilling getilgt würde, was übrigens niemals eintrat. Deshalb wurde fortan die Gerichtsbarkeit in Wirklichkeit von den Gläubigern ausgeübt. Da jedoch eine "Kommunität", auch wenn sich darunter Adlige befinden, nach dem Edikt vom 26. Mai 1818 der Ausübung einer gutsherrlichen Gerichtsbarkeit nicht fähig ist, wurde schließlich 1826 verfügt, dass die Jurisdiktion in Krailing und Heitzelsberg so lange ruhen sollte, bis die Güter wieder in adlige Hände kommen. Die getroffene Maßnahme ist aber bald wieder zurückgenommen worden, weil man höheren Ortes annahm, die Gerichtsbarkeit werde von Johann Nepomuk von Schönbrunn im Namen seines verstorbenen Vaters verwaltet. So ruhte die Angelegenheit bis zu dessen Tod, der im Jahre 1828 eintrat. Daraufhin stellte das Staatsministerium der Finanzen am 25. August 1828 erneut den Antrag, nicht nur die Gerichtsbarkeit über Krailing und Heitzelsberg ruhend zu erklären, sondern auch den Ankauf der genannten Güter für den Staat einzuleiten, "wenn dieselben samt der Gerichtsbarkeit höchstens für 21 000 fl baren Geldes erworben werden können". Dem ersteren stimmten die zuständigen Stellen nach längerem Zögern zu. Schließlich erklärte die Regierung des Unter-Donau-Kreises in einer Verfügung vom 4. März 1829 auf Grund der Bestimmung des Edikts vom 26. Mai 1818 die gutsherrliche Gerichtsbarkeit zu Krailing als ruhend, "da nach einer Mitteilung der kgl. Regierungskammer der Finanzen die Kinder des verstorbenen Freiherrn Nepomuk von Schönbrunn der väterlichen allodialen Verlassenschaft durch ausdrückliche Repuditation sich begeben haben und nur in dem Lehen Miltach fundiert sind, auch sofort erst in der Folge jener Repuditation über die gedachte Verlassenschaft die Gant eröffnet worden ist, folglich Verhältnisse eingetreten sind, unter welchen die Gerichtsbarkeit auf den zur Gantmasse gehörigen Gütern weder im Namen des längst verstorbenen Gutsherrn noch in jenen adlicher Erben ferner ausgeübt werden kann, so wird sie hiermit als ruhend erklärt und das kgl. Landgericht beauftragt, die Jurisdiction bei dem Gute Krailing sogleich in die unmittelbare Verwaltung zu übernehmen". Zwar
ergriff der Kommunialanwalt Advokat Müller gegen diese Verfügung
Rekurs, aber auch das Staatsministerium des Innern befand: "Die verfügte
Suspension der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit auf den Gütern Heitzelsberg
und Krailing als vollkommen angemessen, weil
die gesamten allodialen
Güter als Eigentum und im Namen der unadligen Besiter verwaltet waren
und eine Rükkehr in die früheren adligen Besitzer bisher nicht
erfolgt ist". Im Übrigen hatten sich die 1828 vom Staat eingeleiteten Kaufsverhandlungen noch jahrelang hingezogen. Erst mit Entschließung des Staatsministeriums der Finanzen vom 10. Juli 1834 wurde der Ankauf der Güter Krailing und Heitzelsberg durch den Staat endgültig genehmigt und am 30. Oktober 1835 der Kaufbrief ausgestellt. Damit hatte, nachdem bereits am 23. Januar 1833 die Vereinigung der patrimonialgerichtlichen Gemeinde Krailing mit der landgerichtlichen Gemeinde Ruhmannsdorf angeordnet war, das Patrimonialgericht II. Klasse zu Krailing zu bestehen aufgehört. Bildung der politischen Gemeinde Nach dem Edikt vom Jahre 1808 wurde auch aus der bisherigen Hofmark Krailing eine Gemeinde gebildet. Sie blieb es auch im Jahre 1818 nach dem zweiten Edikt über die Gemeindebildung. Sie umfasste jenen Teil des Steuerdistrikts Ruhmannsdorf, der das Patrimonialgericht II. Kl. Darstellte. Es handelte sich um eine patrimonialgerichtliche Gemeinde. Nach der wegen Vergantung erfolgten Auflösung des Patrimonialgerichts wurde mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 23. Januar 1833 die Einverleibung der gutsherrlichen Gemeinde Krailing in die Gemeinde Ruhmannsdorf verfügt. Dort verblieb Krailing, bis es am 1. Mai 1978 mit der Gemeinde Ruhmannsdorf und den Gemeinden Moosbach und Prackenbach zur Gemeinde Prackenbach zusammengefasst wurde. Am 26. Juni 1794 verkauften, wie angeführt, die Schönbrunner das durch die Kriege schwer beschädigte kleine Schlossgebäude samt der dazugehörigen Ökonomie, einen Hof ausmachend, auf Erbrecht. Das Schloss war von den Schönbrunner nicht bewohnt worden, da sie ihren Hauptsitz in Miltach hatten. Die Auffassung von Penzkofer, dass der Verkauf der Schlossgebäude samt der dazugehörenden Ökonomie bereits vor 1752 erfolgt sein müsse, da in der Konskription aus diesem Jahre dieser ganze Hof einschichtig zur Hofmark Miltach geführt wurde, dürfte nach dem aufgefundenen Kaufvertrag nicht stimmen. Der Käufer Pämmerer soll nach Zimmermann ein bei Schönbrunn in Scharwerk Arbeitender gewesen sein. Die Auffassung Zimmermanns, dass die Familie den Besitz aus finanziellen Gründen nicht halten konnte, trifft auch nicht zu. Während der dritten Ehe Anna Pämmerer mit Christoph Oswald wurde das baufällige Schloss abgebrochen und fast an gleicher Stelle ein Hofgebäude errichtet. Bei Bauarbeiten vor einigen Jahren wurden noch Kachelreste und Tonscherben gefunden, die aus dem alten Schloss stammten. Der Besitzer des Anwesens wird heute noch der "Schlossbauer" genannt. Nach Erbauseinandersetzungen war die Familie Eckl bis 1893 im Besitz des Anwesens. Seit 1894 bewirtschaftet das Anwesen die Familie Hastreiter nach neuzeitlichen Gesichtspunkten in mustergültiger Weise. Der Großvater des jetzigen Besitzers hatte die Tochter des Joseph Eckl geheiratet.
Wie in früherer Zeit zu jener Hofmark und jedem Schloss ein Kirchheim oder eine Kapelle gehörte, so trifft dies auch für den Edelsitz Krailing zu. Die erste Kapelle wird urkundlich bereits im Jahre 1486 erwähnt. Im Jahre 1690 wurde diese Kapelle vergrößert, aber durch Zunahme der Bewohner musste 1898 das Kirchlein aufgestockt und um zwei Joche verlängert werden. Bei diesem Umbau stießen die Handwerker beim Ausgraben der Grundfeste auf Skelette, die entweder von einem Karner (Beinhaus) oder auf die Pestzeit zurückzuführen waren (Zimmermann). Der Edelsitz Krailing gehörte seelsorglich als Filiale bis 1818 zur Pfarrei Rattenberg (Bogen). Ein Jahr später, als Prackenbach zur Pfarrei erhoben wurde, hatte man Krailing aus verkehrstechnischen Gründen dorthin eingepfarrt. In den "Kunstdenkmälern von Bayern", Band Viechtach ist über die Katholische Filialkirche St. Petrus und Paulus folgendes vermerkt: "Mittelalterliche Anlage, 1691 teilweise verändert und vergrößert. Damals erfolgte jedenfalls der Turmbau. 1898 wurde das Langhaus um zwei Joche verlängert. Eingezogener, quadratischer Chor mit Kreuzgewölben. Die ehemaligen Spitzbogenfenster sind barock verändert. Chorbogen rund, darüber die Jahreszahl 1691. Von den fünf Fensterachsen des Langhauses sind die beiden westlichen 1898 umgebaut. Flachdecke, Fenster mit eingezogenem Rundbogenschluss. An der Südseite des Langhauses spitzbogiges Portal. Davor offenes Vorzeichen mit Walmdach. Turm an der Nordseite des Chores. Zum Chor führt eine einfache Spitzbogentür. Der Turm erhebt sich quadratisch, ohne Gliederung; im Obergeschoss kleine Rechteckfenster. Sehr spitzes geschindeltes (nicht mehr!) Helmdach mit Gauben. Das Erdgeschoss des Turmes enthält die Sakristei. Sie ist an der Ostseite über die Turmflucht bis an die Stirnmauer des Chores vorgeschoben; die Ostmauer des Turmes durchbricht ein weit gespannter Bogen. Den Sakristeiausbau deckt ein Pultdach, das sich an den Chor anlehnt. Einrichtung neuromanisch. Sakramentsnische. Über der rechteckigen Nische mit schmiedeeisernem Rautengitter Giebelaufsatz mit lilienartiger Kreuzblume, um Giebelfeld genastes Blendfeld. Spätes 13. - 14. Jahrhundert. Grabstein. Stark abgetretene Sandplatte mit Relief des Kreuzes auf einfachem Maßwerksockel. Die Arme enden lilienförmig. Seitlich Tartschen mit nicht erkennbarem Wappen. 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Höhe 1,40m. Karner, südöstlich der Kirche. Einfache barocke Anlage. Schalenstein. Neben dem Eingang des Karners ist auf einem ca. 60 cm hohen, gemauerten Sockel ein kreisrunder Schalenstein mit sieben Öffnungen eingelassen. Der Durchmesser der Platte beträgt 37 cm, die Dicke derselben 15 cm. Die sehr gleichmäßig gearbeiteten Mulden haben 7,5 cm Durchmesser und sind 10,5 cm tief, unten kugelförmig ausgerundet. Der Schalenstein befindet sich, wie mit Sicherheit angenommen werden kann, noch an seinem ursprünglichen Platz, was nur mehr selten der Fall ist. Der Zweck dieser Steine ist bis jetzt nicht klar erwiesen. Dass sie als Lichtbehälter dienten, kann wohl kaum bezweifelt werden. Wahrscheinlich wurden sie mit Unschlitt oder Talg gefüllt, in den ein Docht eingelassen wurde. Zum Aufstellen der Kerzen war die Öffnung der Mulden zu weit. Die Lichter wurden jedenfalls bei der Allerseelenliturgie gebrannt. Die einheitliche Schindelbedachung (nicht mehr vorhanden!) des gesamten Baukomplexes mit warmer Silberpatina des Holzes verleiht dem ganzen Bilde einen hohen farbigen Reiz." Trellinger ergänzt: "Der das Kirchlein umgebende Gottesacker ist von einer dicken, sicher ebenfalls Jahrhunderte alten Mauer umschlossen, so dass Kirche und Gottesacker, die zudem noch auf der höchstgelegenen Stelle der Ortschaft sich befinden, eine ganz hübsche mittelalterliche Befestigungsanlage darstellen. Nicht unerwähnt möchte ich hier lassen, dass man vom Friedhofe aus eine sehr schöne Fernsicht genießt". Zimmermann führt noch den Taufstein im Kirchenschiff an, der dem 14. Jahrhundert zuzusprechen sei. In der Sakristei ist ein sehr wertvoller Paramentenschrank zu sehen, an dem die Jahreszahl 1688 angebracht ist.
Über die Errichtung einer Schule in Krailing gibt uns die Schulchronik der früheren Volksschule Krailing ausgezeichnete Auskunft, die von Sonderschullehrer Alfred Brunner aus Ruhmannsdorf in vorbildlicher Weise zusammengestellt wurde. Danach war es der Familie Schönbrunner gemeinsam mit dem damaligen Pfarrer Anton Weinzierl, dem zuständigen Schulinspektor , zu danken, dass Krailing eine Schule bekam. (Pfarrer Weinzierl wirkte übrigens später mehrere Jahre als Domvikar in Regensburg.) Als Lehrer wurde Joseph Mosauer, von Beruf Weber, eingesetzt. Für ein jährliches Gehalt von fünf Gulden unterrichtete er in einem Zimmer seiner Wohnung die Kinder, die zu ihm geschickt wurden. Die Eltern der mehr begüterten Kinder gaben ihm zu seinem Gehalt ein allerdings unbedeutendes Schulgeld. Der Besuch dieser Schule beruhte auf völlig freiwilliger Basis. Pfarrer Weinzierl berichtete von Mosauer, dass er "der Schule sehr viel Eifer und Liebe entgegenbringe". Sein Inspektionsbericht von 1807 lautete: "In diesem Jahr hat sich der Schullehrer von Krailing wieder durch Genauigkeit, Fleiß und Mühe ausgezeichnet und dies vielleicht aus der einfachen Ursache, weil er kein Schullehrergehalt beziehe und auch auf immerwährendes Anempfehlen auf keine Gratifikation, die er wohlverdienter Maßen erhalten sollte, hoffen könne und dürfe. Mosauer ist, obwohl er nur die Stelle eines Mesners bekleide und im Schulfach weder geprüft noch approbiert ist, ein sehr verdienstvoller Mann, der gern liest und jeden Wink zu weiterer Vervollkommung dankbar entgegennimmt. Tag und Nacht hängt er mit größter Freude und äußerstem Fleiß an der Schule und setzt sogar sein Weberhandwerk auf die Seite, um ja in der Schule nichts zu versäumen". Im Jahre 1807 betrug die Zahl der Schulkinder 29, männlich 17 Knaben und 12 Mädchen. Ein
Bericht aus dem Jahre 1806 sagt klipp und klar, wenn es dem Lehrer gefalle,
die Schule zu schließen, so könne kein Mensch etwas dagegen
tun. Welch großes Interesse jedoch dieser Mann an der Ausbildung
der Kinder hatte, beleuchtet die Tatsache, dass er im Jahre 1821 im Oberstock
seines Hauses ein eigenes Schulzimmer für die Kinder auf seine Kosten
herstellen ließ, welches auch mit zwölf neuen Schulbänken
versehen wurde. Vierundvierzig Jahre versah Mosauer zu Krailing den Dienst des "Schulmannes" mit Liebe, Hingebung und Eifer. Inzwischen war er aber alt und gebrechlich geworden. Hauptsächlich auf Drängen seines "Eheweibes" sagte er deshalb für das Schuljahr 1836/37 den Schul- und Mesnerdienst auf. Damit verlor Krailing nicht nur seinen Lehrer, sondern auch das Schulzimmer. Mosauer war nämlich nicht bereit, den Raum weiter zur Verfügung zu stellen. Man versuchte, den alten Mann nunmehr von seiten des Landgerichts Viechtach und der Kgl. Regierung in Passau zum Verkauf seines Hauses zu überreden, um es als Schulhaus verwenden zu können. Mosauer lehnte ab. Man ließ ihm aber keine Ruhe und brachte ihn durch anhaltendes Drängen dazu, dass er sich bereiterklärte, sein bisheriges Schulzimmer weiterhin gegen einen Mietpreis von jährlich zwölf Gulden zur Verfügung zu stellen. Ebenso war er bereit, für den kommenden Lehrer eine kleine Kammer als "Logie" bereitzustellen. Er selbst könne bei seiner schwächlichen körperlichen Konstitution zu seinem großen Bedauern den Schuldienst keineswegs übernehmen, gab er zu verstehen. Es gab noch einige Zeit ein Tauziehen zwischen den Behörden und Mosauer, des man dazu bringen wollte, den Schuldienst wenigstens noch für ein Jahr aus sich zu nehmen. Man hatte keinen Erfolg damit. Es gab dann noch verschiedene Schwierigkeiten, einen geeigneten Nachfolger zu finden, wie auch ein eigenes Schulhaus zu errichten. Der Neubau konnte erst am 12. Juli 1841 als abgeschlossen gemeldet werden. Aber auch der genügte auf die Dauer nicht, bis es im Jahre 1910 zum Bau des jetzigen Schulhauses kam, in dem sich bis 1967 die Volksschule Krailing befand. Sie hatte damit 174 Jahre bestanden. Der letzte Schulleiter war Manfred Döberl. Es kam zur Gründung der Verbandsschule Prackenbach-Krailing.
In den alten Akten, welche die Familie des "Schlossbauern" Hastreiter aufbewahrt, befindet sich als wichtigste Urkunde der Verkaufsvertrag des Schlossgutes Krailing von Wenzeslaus von Schönbrunn an den Bauern Andräas Pämmer, den wir hier wegen seiner Bedeutung im Wortlaut wiedergeben: "Ich Wenzeslaus des hl. R. R. Freyherr von Schönbrunn, Herr auf Miltach, Weigelsperg und Krailing, Sr. Chf. Durchlaucht zu Pfalzbayern, Oberstwachtmeister, und neben mir meine Gattin, die Hoch- und Wohlgeborene Maria Josepha von Schönbrunn, geborene von Poißl auf Haugenzell und Loistling, unter Beystandleistung des Hoch- und Wohlgeborenen Reichsfreyherrn Wilhelm von Gleißenthal, Inhaber der Hofmarken Zandt, Thalersdorf, Sr. Chf. Durchlaucht zu Pfalzbayern Kämmerer und Generalmayor der Chevalerie, bekennen für uns, unsere Erben und Nachkommen, dass wir das auf unserem Rittergut Krailing befündliche Hofgebäude zu Forst und Feld, nebst Dreingab des vorhandenen Vieh und Fahrnuß / Exclus. Das hinach besonders zeferierten: / dem Ehrbaren Andräas Pämmerer, ganzen Bauern am Kelberg der Löbl, Hofmark Randsberg, Und Anna Maria, dessen Ehewürthin beede und zwar letzte unter Beystandschaft des Ehrengeachteten Georg Kellhofer von Helmhof des Chl. Löbl. Landgericht Kötzting, Michael Schollerer Söldners von Grub von belobter Hofmark Randsberg in judicio selbst zugegen, welch letzterer auch de rato et grato zu Caviren obrigkeitl. angelobt hat, aufweist und redlich auf Erbrecht zu kaufen gegeben habe, wie Erbrechtskauf gesätzlich ist, und worüber wir den Käufern einen besonderen Erbrechtsbrief ertheilen werden, um und vorbenanntlich einer rechtspractica Kaufsumme pr. 9000 fl und 150 fl Schlüsselgeld. - An der Kauf-Summe haben Käufer auf Künftig Heil. Michaely 3000 fl können in der folge jedoch mit vorbehalt halbjähriger Aufkündigung nach Thunlichkeit bezahlt werden, doch müssen solche von künftig Michaely h. a. an a 4 procendo verzinst werden. Die weiteren Kaufpractica sind folgende: 1 mo Die Hochgeborene verkaufende Herrschaft gibt den Kauf all liegendes und fahrendes Vermögen, sohin auch den heurigen Getraid und Heustand, und behalte sich blos den eisern Wasch-Kößl, die dort befindliche Schaf-Hämel und den heurigen Flachsbestand zu ganz bevor. 2 do läßt die hohe Herrschaft den Käufern das dermaßen zu fordernde Anstands Laudemium gänzlich nach, jedoch mit dem Vorbehalt, daß der Hofmarks Verwalter und Amtsmann jedoch Nachrichte, die hier gewöhnlich, und Briefgebühren, entrichtet werden müßen, wobey sich versteht, daß bey weiteren Veränderungen die Käufer das zusätzl. ab- und Anstands-Laudemium gleich an deren Erbrechts Unterthanen zu entrichten haben. 3 tio Haben Käufer die Verbindlichkeit, jährlich zu Heil. Michaely und dieses 1795 erstesmal zu einem wahren Grundgült 34 fl Grundgeld und Summa also 44 fl paar zu bezahlen, weil aber Käufer den heurigen Getraidstand genießen, so müßen auch diese pro hoc anno das gefragte Zehengeld pr. 10 fl in abführung bringen. 4 to Unter vorstehender Kaufes Summa ist die sogenannte Schmelmerwiese, das Schmid und Mauerer Woferl Ackerl zwar nicht inbegriffen, und bleibt mit dem Eigenthum immer der hohen Herrschaft vorbehalten, kann also auch weder onneviert, keine Laudemial Reichniß Blatz fündet, doch haben Käufer dieser Grund Stücke nutznießlich, weil sie vom Herrschaft, Bräuhaus Miltach dem Notwirth zu Krailing das benöthigte Schank und Sommer Bier zuzuführen allzeit sich verbunden haben, der Wirth muß dem Hofgebräu Inhaber jederzeit 2 Tage im Voraus das Bedürfnis einer Bierzufzuhr anzeigen, und letztere muß die Zufuhr und zwar die Fuhr zu 4 zweyamerige Fäßer, wie es von jeher Herkommen war, in solchen 2 Tägen bewerben, dagegen empfangete er zu Miltach von jedem Faß eine Maas Bier, und um einen Kreutzer Brod, wenn aber für den Wirth in Krailing vom Herrschafts Bräuhaus Miltach nach Weißenregen ein Bier zu fahren ist, so läßt dieses die hohe Herrschaft mit eigenem (unleserlich) fahren. 5 t Alle jene Landesherrl. Und Landschaftl. Praestanten, welche in der Zukunft auf dieses nun veränderte Schloß Hof Gebau reguliert werden sollen, haben Verkäufer ohne mindesten Entgelt der hohen Herrschaft allein zu berechtigen. 6 to Übernehmen Verkäufer alle jene Gemeinsonera (?), welche bisher zu Krailing immer gewöhnlich waren, die Erbrichtung eines Hütnerholzes. Ist also schuldig der hohen Herrschaft gleich anderen Hofmarks Unterthanen alle Anstählungen zu leisten, und obligiert sich zugleich, dem Gerichtsdiener den hergebrachten Fuder Haäber jährlich getreulich zu verkaufen. 7 mo Die hohe Herrschaft hat von denen Hofmarks Unterthanen zu Krailing jährlich 88 Tag Schaarwerk gegen tägl. Abrechnung 6 Kr, wie es die Protocole Vormerkung von dato 4. Septembr. 1793 mit mehreren in sich enthält, zu genießen. Diese Schaarwerk nun wird hiermit dem Käufer gänzlich angerathen und zu ihrer fernen Benutzung überlassen. 8 ovo Wenn die hohe Herrschaft in der Hofmark Krailing, Heitzelsperg und Miltach zu Jägern belieben sollte, so muß der Käufer entweder in Person hiezu erscheinen, oder einen tauglichen Mann stellen. 9 no Bis künftigen Heil. Jakoby unterhaltet die hohe Herrschaft die Dienerschaft zu Krailing mit Kost und Lohn. Nach dieser Zeit haben solche den Käufer zum Unterhalt sowie die hiesige Scharwerk auch selbst zu bezahlen haben. 10 mo Käufer müssen im Schloß Hofgebäu Stock und Geigen aufbewahren und dafür halten (Gerichtsinstrumente D.V.). 11 mo Endlich ist von seiten der Hochgebohrenen Herrschaft als Verkäufer sowohl als von denen Käufern zu einer Verkaufs Summe einhundert Ducaten zu bestimmen beliebt worden, welche der neuende Theil dem Worthalten ohne mindeste Einwendung oder Ausreden neben all weitersgehenden Unköst paar entrichten muß. Womit dieser Kaufs Contrakt beschlossen. Die hohe Herrschaft verspricht Gewährschaft und bis zur Erfüllung sämtl. Conditionen bleibt das ganze Vermögen ausdrückliches Unterpfand. Alles getreulich und ohne Gefährde! Dessen zu wahren Urkund ist gegenwärtiger Kaufbrief errichtet und unter Zuziehung des Georg Vogl, Bauern von Obergscheid, und Jos. Münch, Bauer von Heizelsperg und Michael Schollerer, Söldner von Grub der Löbl. Hofmark Randsberg als Gezeugen. Mit dem Hoch- und Wohlgeborenen Freiherrn Wenzeslaus von Schönbrunn, Herrn auf Miltach, Heizelsperg und Krailling, Sr. Chf. Unterthänigst Pfalzbayern angebohrenen adligen Insigl gefertigt worden. Geschehen zu Miltach den sechs und zwanzigsten Juny im Eintausend Siebenhuntertvier und Neunzigsten Jahre. Zum Inhalt dieses Kaufvertrages liegt ein Schreiben vom 24. Februar 1860 vor, in dem die damalige Schloßbauersbesitzerin Anna Eckl behauptet, dass auch früher der Gutsherrschaft gehörende Kirchenstuhl in der Kirche in Krailing den Käufern des Schlossbauerngutes mit verkauft wurde. Wie diese Forderung ausgegangen ist, geht aus den Akten nicht hervor. (Baron von Schönbrunn war auf jeden Fall, trotz des Verkaufs seines Gutes Grund- und Patrimonialgerichtsherr in Krailing geblieben.) Wohl aber ist aus diesem Schreiben folgendes ersichtlich: Der Käufer Andrä Pämmer war bald gestorben. Sein Erbe hatte die Witwe Anna Maria Pämmer angetreten. Sie hatte sich noch dreimal verheiratet, zuerst mit einem Eckl, nach dessen Tod mit Christoph Oswald und als dieser gestorben war, mit Simon Griller. Am 14. April hatte sie, damals mit Simon Griller verheiratet, das Gut an ihren Sohn Joseph Eckl abgetreten. Dieser heiratete am 16. April 1814 Anna Engl. (Deren Tochter heiratete dann der Großvater des jetzigen Besitzers, womit das Schlossbauerngut in den Besitz der Familie Hastreiter kam.) In den Akten der Familie Hastreiter kann man noch Vormundschaftsurkunden für die Tochter Franziska aus erster Ehe der Anna Pämmer finden, die beim Tod des Vaters erst 1 ¾ Jahre alt war. Auch Urkunden über das Vatergut, das sie zu erben hatte, liegen vor, wie auch Heiratsurkunden der Anna Pämmer mit ihrem zweiten Gatten oder über die Nachlassenschaft des zweiten Gatten Joseph Oswald. Aus dieser Ehe waren vier Kinder hervorgegangen, die beim Ableben des Vaters zwischen 12 und vier Jahre alt waren. Auch der Austragsvertrag von Joseph Eckl mit seinen Eltern ist noch vorhanden, wie auch sein Heiratsvertrag mit Anna Engl. Eine Reihe von Urkunden betreffen dann spätere Zeiten. Auch
in anderen Familien aus dem Bereich der Hofmark Krailing sind noch Urkunden
vorhanden, die in die Schönbrunn'sche Zeit zurückreichen, so
bei der Familie Kolbeck in Grub. Es liegt ein Vertrag vom 7. August 1823
vor, in dem von "Matthias Kolböck" Ganzbauer von Grub,
und sein Eheweib Anna, letztere unter dem Beystand des Bauern Joseph Artmann,
Tresdorf, dann andererseits ihr Bruder und hinsichtlich Schwager Thomas
Kolböck, ledigen, jedoch volljährigen Standes von dort
auf die von der freyhl. von Schönbrunnschen Stiftungsadministration
Krailing unterm 20 v. Mts. Erhaltene grundherrliche Bewilligung gerichtlich
zu bestätigen und aus zu fertigen Vertragen gebeten wird.
|
||